Pflicht für alle belgischen Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen

Belgisches Gesetz zur
Arbeitszeiterfassung 2027

Alles, was belgische KMU über die neue Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung wissen müssen.

Der Zeitplan des Gesetzes

  1. 1
    2019

    Urteil des Gerichtshofs der EU: Jeder Mitgliedstaat muss ein System zur Messung der Arbeitszeit vorschreiben.

  2. 2
    Nov. 2025

    Föderales Haushaltsabkommen: Das Prinzip ist in Belgien beschlossen.

  3. 3
    2026

    Königlicher Erlass: Die genauen Modalitäten werden festgelegt.

  4. 1. Jan. 2027

    Geplantes Inkrafttreten der Pflicht.

Wo steht das Gesetz heute?

Das Prinzip ist beschlossen, aber das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Hier ist, was feststeht und was noch präzisiert wird.

Was feststeht

Die Arbeitszeiterfassung wird verpflichtend; angestrebtes Datum 1. Januar 2027; ein « objektives, verlässliches und zugängliches » System, ohne vorgeschriebene Hardware.

Was noch präzisiert wird

die genaue Liste der Daten, die Aufbewahrungsfristen, die Kontrollmodalitäten und mögliche Ausnahmen, über einen für 2026 erwarteten Königlichen Erlass.

Die Richtung ist klar. Jetzt vorzusorgen, ohne sich auf eine starre Lösung festzulegen, ist die beste Strategie.

2027
1. Januar

Hintergrund des Gesetzes

Die Pflicht ergibt sich aus der europäischen Rechtsprechung: Seit 2019 verlangt der Gerichtshof der Europäischen Union von jedem Mitgliedstaat, den Arbeitgebern ein « objektives, verlässliches und zugängliches » System zur Arbeitszeiterfassung vorzuschreiben. Belgien hat das Inkrafttreten im föderalen Haushaltsabkommen von Ende November 2025 festgelegt. Die technischen Modalitäten werden im Laufe des Jahres 2026 durch einen Königlichen Erlass präzisiert.

100 %
der Arbeitgeber

Wer ist betroffen?

Alle belgischen Arbeitgeber sind betroffen, ob privat oder öffentlich, unabhängig von Größe oder Branche: KMU, VoG, Verwaltungen, Großunternehmen. Ob Sie in der Gastronomie, am Bau, im Einzelhandel, im Dienstleistungssektor oder in der Reinigungsbranche tätig sind: Sobald Sie Mitarbeiter haben, müssen Sie deren Arbeitszeit erfassen. Nur Selbstständige ohne Personal sind nicht betroffen.

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Hardwarekosten

Die konkreten Pflichten

Die künftige Regelung wird ein « objektives, verlässliches und zugängliches » System zur Erfassung von Beginn, Ende und Pausen jeder Arbeitsleistung vorschreiben. Das ist die europäische Rechtsprechung, die bereits seit 2019 feststeht. Gute Nachricht für die Arbeitgeber: Weder diese Rechtsprechung noch die Ankündigungen der belgischen Regierung sehen vor, eine bestimmte Hardware vorzuschreiben. Eine digitale Stempeluhr, ein Badge, eine Software, eine mobile App oder jede gleichwertige Lösung kommen in Frage, solange die Verlässlichkeit der Daten gewährleistet ist. Die Aufzeichnungen müssen integer bleiben (Nachverfolgbarkeit jeder Änderung) und für die Sozialinspektion zugänglich sein.

5 Min.
um sich vorzubereiten

Wie PulseTime Ihnen hilft, vorauszuschauen

PulseTime wurde im Hinblick auf die erwarteten Anforderungen entwickelt. Jede Erfassung wird präzise zeitgestempelt, jede spätere Änderung wird nachverfolgt (wer, wann, vorher / nachher). Die Daten werden gespeichert und können auf Anfrage für die Sozialinspektion exportiert werden. Die Einrichtung dauert weniger als 5 Minuten: Sie sind lange vor dem Stichtag des 1. Januar 2027 bereit.

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Nicht zu verwechseln: zwei verschiedene Pflichten

Arbeitszeiterfassung (2027)

misst die Dauer (Beginn, Ende, Pausen), für die Lohnabrechnung und die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen. Alle Branchen. Das ist das Thema dieser Seite.

Checkinatwork (LSS)

weist die Anwesenheit auf einer Baustelle nach, gegen Sozialbetrug. Vor allem Bau und Reinigung.

Das eine ersetzt das andere nicht.

PulseTime: die einfachste Lösung zur Einhaltung des Gesetzes 2027

  • Zeiterfassung mit einem Tippen per Smartphone, QR-Code oder Tablet
  • Zeitstempel auf Serverseite, fälschungssicher
  • PDF- und Excel-Exporte bereit für die Sozialinspektion
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Sie sind bereits bereit für das Gesetz 2027

Porträt von Tanguy R., Unternehmer bei Stylhome, PulseTime-Nutzer
« Früher haben meine Arbeiter ihre Stunden am Freitagabend auf Papier notiert — immer Vergessenes, immer Streitigkeiten. Mit PulseTime erfassen sie ihre Zeit direkt von der Baustelle über ihr Smartphone, und ich erhalte die genauen Stunden in Echtzeit, ohne ihnen hinterherlaufen zu müssen. »
Tanguy R. · Stylhome
Porträt von Sandrine H., Geschäftsführerin bei Avizo, PulseTime-Nutzerin
« Wir haben zwei Arten von Teams: Techniker unterwegs und Büropersonal. Die einen erfassen ihre Zeit über das Smartphone, die anderen über das Tablet am Empfang. PulseTime konsolidiert das alles in einem einzigen Bericht, bereit für das Lohnbüro. »
Sandrine H. · Avizo
Porträt von Mathias B., Gründer von Astropof, PulseTime-Nutzer
« Wir sind ein kleines Team, halb Büro halb Homeoffice. PulseTime konsolidiert die Stunden automatisch für unser Lohnbüro, und wir sind bereit für das Gesetz 2027, ohne in eine Stechuhr investiert zu haben. Die Einrichtung hat 5 Minuten gedauert. »
Mathias B. · Astropof

Häufig gestellte Fragen

Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Die politische Entscheidung wurde im föderalen Haushaltsabkommen von Ende November 2025 festgelegt. Der endgültige Gesetzestext (Königlicher Erlass mit den technischen Modalitäten) wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet und wird im Arbeitsgesetz vom 16. März 1971 verankert. Die Arbeitgeber haben jeden Grund vorauszuschauen.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Alle belgischen Arbeitgeber, ob privat oder öffentlich, unabhängig von Größe oder Branche. Es gibt keine Ausnahme aufgrund der Rechtsform oder der Mitarbeiterzahl: KMU, VoG, Verwaltungen, Großunternehmen. Nur Selbstständige ohne Personal sind nicht betroffen.
Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung?
Die genauen Sanktionen werden im Laufe des Jahres 2026 vom Gesetzgeber festgelegt. Zur Orientierung: Das belgische Sozialstrafgesetzbuch sieht bereits administrative und strafrechtliche Sanktionen für Verstöße gegen die Arbeitszeit vor (in Kraft seit Juli 2024). Die Sozialinspektion wird unangekündigte Kontrollen durchführen können. Zum Vergleich: Spanien ahndet schwere Verstöße mit bis zu 225.000 €, die Niederlande mit bis zu 45.000 € pro Arbeitnehmer.
Muss ich eine physische Stempeluhr kaufen?
Nein. Weder die europäische Rechtsprechung noch die Ankündigungen der belgischen Regierung sehen den Kauf einer physischen Stempeluhr vor. Das Prinzip ist die freie Wahl: digitale Stempeluhr, Badge, Software, mobile App oder jede gleichwertige Lösung. Die Anforderung bezieht sich auf die Verlässlichkeit und Objektivität der Daten, nicht auf die Hardware.
Worin unterscheidet es sich von Checkinatwork?
Checkinatwork (LSS) überprüft nur die Anwesenheit eines Arbeitnehmers auf einer für die Sozialversicherung und die Betrugsbekämpfung wichtigen Baustelle. Das Gesetz von 2027 geht viel weiter: Es verlangt die präzise Messung der Arbeitsdauer (Beginn, Pausen, Ende) für jeden Mitarbeiter. Eine Checkinatwork-Meldung wird Sie bei einer « Arbeitszeit »-Inspektion nicht schützen.
Reicht eine einfache Excel-Tabelle aus?
Nein. Die europäische Rechtsprechung verlangt ein « objektives, verlässliches und zugängliches » System. Eine Excel-Tabelle erfüllt diese Kriterien nicht: Die Daten können nachträglich spurlos geändert werden, und die Verlässlichkeit ist gegenüber der Inspektion nicht nachweisbar.
Ist PulseTime für das Gesetz bereit?
PulseTime wurde so konzipiert, dass es die erwarteten Anforderungen antizipiert: Jede Erfassung wird präzise zeitgestempelt, jede spätere Änderung wird nachverfolgt (wer, wann, alter und neuer Wert), und die Daten sind auf Anfrage für die Sozialinspektion exportierbar. Wir werden die Präzisierungen des Königlichen Erlasses verfolgen, sobald sie veröffentlicht werden.
Wie erfassen die Mitarbeiter ihre Zeit?
Mit PulseTime erfassen die Mitarbeiter ihre Zeit mit einem Tippen auf ihrem Smartphone. Die GPS-Position wird automatisch erfasst. Sie können auch per QR-Code am Arbeitsplatz oder über ein festes Tablet am Eingang des Gebäudes erfassen.
Sind die Daten sicher?
Die Daten werden in der Europäischen Union gehostet und durch Verschlüsselung geschützt. Alle Änderungen an den Arbeitszeiten werden in einem fälschungssicheren Audit-Protokoll festgehalten, gemäß den erwarteten Anforderungen der Sozialinspektion.

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